Impressum
Goldschmiedemeister Gisela Stegmann
Lindenstraße 24
D - 06406 Bernburg
Telefon: +49 3471 370096
E-Mail: info@goldschmiede-stegmann.de
Internet: www.goldschmiede-stegmann.de
Inhaberin: Gisela Stegmann
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
Gisela Stegmann - Lindenstraße 24 06406 Bernburg
UST-ID DE 139918313
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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab 01.01.1002
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Goldschmiedemeister Gisela Stegmann in Bernburg (im folgenden Auftragnehmer) und den Kunden des Geschäftes (im folgenden Auftrageber). Sie gelten auch für alle künftigen Verträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Liefertermine, Preise
Liefertermine- oder fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Auftragnehmer die Lieferungen oder Leistungen erheblich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Havarien u.s.w. auch wenn sie bei den Lieferanten oder Unterlieferanten des Auftragnehmers eintreten – hat er auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesem Fall hat der Auftragnehmer das Recht ganz oder zum Teil vom Vertrag zurückzutreten. Hieraus kann der Auftraggeber keine Schadenersatzansprüche herleiten. Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Der Auftragnehmer kann nach seiner Wahl für jeden Auftrag eine Anzahlung vom Auftraggeber verlangen. Soweit eine Lieferfrist vereinbart ist beginnt die Frist nicht vor dem Eingang der Anzahlung beim Auftragnehmer. Alle Preise sind freibleibend. Alle Preise in Kostenvoranschlägen sind ca. Angaben und dienen lediglich einer überschlägigen Kostenvorschau, die Endabrechnung erfolgt nach den tatsächlich ausgeführten Leistungen und insbesondere bei Kursschwankungen in Abhängigkeit von den Materialpreisen bei Fertigstellung. Aufträge sind innerhalb von 3 Monaten nach Fertigstellung durch den Auftraggeber abzuholen. Nach Fristablauf ist der Auftragnehmer berechtigt sich durch Verwertung der Sache bezahlt zu machen. Etwaige Überschüsse werden dem Auftraggeber ausgezahlt.
3. Gewährleistung
Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche anzuzeigen. Die Gewährleistungsrechte im Übrigen werden hiervon nicht berührt. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind vom Auftraggeber unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Im Falle einer Mängelrüge hat der Auftraggeber zunächst die Nachbesserung hinzunehmen. Nach dreimaliger erfolgloser Nachbesserung in angemessener Frist kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises, Ersatzlieferung oder Wandlung verlangen. Schäden oder Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung entstanden sind, fallen nicht unter die Gewährleistung, ebenfalls nicht natürlicher Verschleiß. Die Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Lieferung. Die Gewährleistungsfrist zur Beseitigung von Sachmängeln beträgt 24 Monate ab Übergabedatum für neue Schmuckstücke 12 Monate für gebrauchte Schmuckstücke. Bei Reparaturen beträgt die Gewährleistungsfrist ebenfalls 12 Monate. Die Gewährleistung gegenüber Gewerbetreibenden beträgt ein Jahr. Die Garantie beträgt 12 Monate ab Übergabe der Sache.
4.Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Auftragnehmer aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber zustehen bleiben alle gelieferten Waren Eigentum des Auftragnehmers. Für Reparaturen oder andere Leistungen des Auftragnehmers steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht zu, soweit der Auftraggeber nicht alle Forderungen des Auftragnehmers erfüllt.
5. Neuanfertigungen
Alle Entwürfe und Zeichnungen, die der Auftragnehmer oder die für ihn tätigen Personen für den Auftraggeber anfertigt betrachtet der Auftragnehmer als sein geistiges Eigentum. Kein Teil eines Entwurfes, auch nicht auszugsweise darf in irgendeiner Weise reproduziert, vervielfältigt oder verarbeitet werden, ohne die schriftliche Genehmigung des Urhebers. Ein Auftrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber ihn schriftlich bestätigt.
Abweichungen vom Entwurf aufgrund technischer Erfordernisse oder künstlerischer Freiheit gelten als genehmigt.
6. Reparaturen
Reparaturen werden mit größter Sorgfalt durchgeführt. Für angelieferten Besatz trägt der Kunde das Risiko. Die Herausgabe der Reparaturen erfolgt gegen Rückgabe des Reparaturabschnittes. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet einen Eigentumsnachweis zu fordern. Er ist berechtigt Reparaturen an jeden Besitzer des entsprechenden Reparaturabschnittes herauszugeben.
Wenn einem Auftraggeber ein Abschnitt abhanden kommt, so hat der Auftraggeber die Möglichkeit, seinen Reparaturauftrag dennoch entgegenzunehmen, soweit der Auftrag nicht bereits durch den Besitzer des betreffenden Reparaturabschnittes abgeholt wurde. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber nicht für den entstandenen Schaden. Der Auftraggeber hat bei der Aufbewahrung des Reparaturabschnittes die erforderliche Sorgfalt zu beachten. Weist der Auftraggeber durch Vorlage seines Personalausweises nach, dass er der Eigentümer ist erfolgt die Herausgabe der Reparatur an Ihn. Hierüber wird ein gesondertes Protokoll angefertigt. Für die Bearbeitung gilt eine Aufwandsentschädigung in Hohe von mindestens 5,- € als vereinbart, die der Auftraggeber bei Abholung zu entrichten hat.
7. Zahlungen
Soweit nichts anderes vereinbart ist sind die Forderungen des Auftragnehmers in bar ohne Abzug zu entrichten. Rechnungen sind binnen 10 Tagen nach Zugang ohne Abzug in bar oder zugunsten des Kontos des Auftragnehmers zu zahlen.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Bernburg. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten mit Gewerbetreibenden einschließlich Wechsel- und Scheckklagen ist für beide Teile ausschließlich Bernburg. Das deutsche Recht gilt als vereinbart.
9. Datenspeicherung
Der Auftragnehmer ist berechtigt alle im Zusammenhang mit Angeboten oder Aufträgen stehenden Daten zu speichern.
10. Salvatoresche Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so ist sie durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die übrigen Bestimmungen der vorstehenden Bestimmungen werden durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.